Hinweisgeberschutz
Wer auf Missstände hinweist, muss dafür geschützt sein. Hier stehen die Wege, auf denen Sie uns einen Hinweis geben können.
Worum es geht
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Personen, die im beruflichen Zusammenhang Kenntnis von Verstößen erlangen und diese melden. Erfasst sind unter anderem Straftaten, bestimmte Ordnungswidrigkeiten sowie Verstöße gegen Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, des Umweltschutzes, der Produktsicherheit, des Vergaberechts und des Datenschutzes.
Wer in gutem Glauben und über einen der vorgesehenen Meldewege meldet, darf dafür keine Nachteile erleiden. Repressalien — etwa Kündigung, Abmahnung, Versetzung oder Verweigerung einer Beförderung — sind verboten (§ 36 HinSchG).
Interne Meldestelle
Hinweise, die die AMLaS betreffen, richten Sie bitte an unsere interne Meldestelle:
[bitte ergänzen: Name oder Funktion der beauftragten Person]Airport Munich Logistics and Services GmbH
Zeppelinstraße 1, 85399 Hallbergmoos
E-Mail: [bitte ergänzen: gesonderte Adresse, z. B. hinweis@amlas.com]
Meldungen sind mündlich, schriftlich oder auf Wunsch in einem persönlichen Gespräch möglich. Ihre Identität wird vertraulich behandelt und nur den Personen offengelegt, die für die Bearbeitung zuständig sind. Anonyme Meldungen bearbeiten wir ebenfalls, soweit dies möglich ist.
Nach Eingang bestätigen wir Ihnen den Empfang innerhalb von sieben Tagen. Spätestens drei Monate nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie eine Rückmeldung darüber, welche Maßnahmen ergriffen wurden.
Meldeweg der Siemens-Gruppe
Für Sachverhalte mit Bezug zur Zusammenarbeit mit der Siemens-Gruppe steht zusätzlich deren Meldeweg offen:
Meldewege der Siemens AG — dabei verlassen Sie unsere Website; es gelten die Datenschutzbestimmungen der Siemens AG.
Externe Meldestelle
Sie sind nicht verpflichtet, sich zuerst an uns zu wenden. Ihnen steht ebenso der Weg zu einer externen Meldestelle offen:
Externe Meldestelle des BundesBundesamt für Justiz
Referat T 5, Adenauerallee 99–103
53113 Bonn
bundesjustizamt.de/hinweisgeberstelle
Für bestimmte Bereiche bestehen besondere externe Meldestellen, etwa bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder beim Bundeskartellamt. Zuständig für Datenschutzverstöße ist außerdem das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht.
Umgang mit Ihren Daten
Personenbezogene Daten aus einer Meldung verarbeiten wir ausschließlich zur Bearbeitung des Hinweises. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit §§ 10 und 12 HinSchG. Die Dokumentation einer Meldung wird drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht, sofern keine längere Aufbewahrung gesetzlich geboten ist (§ 11 HinSchG). Ihre Rechte als betroffene Person stehen in der Datenschutzerklärung (externe Seite, öffnet in neuem Tab).
Bewusst falsche Meldungen
Der Schutz des HinSchG gilt für Meldungen, die auf hinreichendem Grund zur Annahme beruhen, dass die gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen meldet, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet (§ 38 HinSchG).